AluMachinery

CE-Kennzeichnung bei Maschinen aus China — worauf es wirklich ankommt

2026-07-18

Die CE-Kennzeichnung ist die häufigste Frage, die uns vor jeder Preisanfrage erreicht — und zugleich das Thema, mit dem im Netz am liebsten Angst verkauft wird. Importagenturen drohen mit der Beschlagnahmung im Hamburger Hafen, chinesische Verkäufer hängen ein hübsches PDF mit der Aufschrift „CE Certificate" an die Offerte, und beide Seiten hoffen, dass Sie nicht genauer hinsehen. Die Wahrheit ist einfacher und für alle Beteiligten unbequemer: Die meisten „CE-Zertifikate" aus China haben keinerlei Rechtswirkung — und gleichzeitig lässt sich eine chinesische Maschine völlig legal in einem deutschen Werk in Betrieb nehmen. Man muss nur wissen, wer wofür verantwortlich ist und welche Dokumente tatsächlich zählen.

Wir schreiben diesen Beitrag aus der Investorenperspektive, weil wir selbst in dieser Rolle unterwegs sind: Wir vermitteln chinesische Maschinen für das Strangpressen von Aluminiumprofilen und veröffentlichen zu jeder Maschine einen ehrlichen CE-Status statt eines zweifelhaften Aufklebers. Hier ist das gesamte Wissen, das Sie brauchen, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Was die CE-Kennzeichnung wirklich ist — und was nicht

Beginnen wir mit einem Punkt, den erstaunlich viele Einkäufer falsch einordnen: CE ist kein Qualitätssiegel, und keine Behörde der Europäischen Union stellt es aus. Die CE-Kennzeichnung ist eine Erklärung des Herstellers: Er selbst erklärt, dass die Maschine die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des EU-Rechts erfüllt (heute: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG), er selbst führt die Risikobeurteilung durch, er selbst stellt die technischen Unterlagen zusammen und er selbst unterzeichnet die EG-Konformitätserklärung. Für die große Mehrheit der Maschinen — einschließlich Strangpressen, Industrieöfen und Eloxalanlagen — muss an diesem Verfahren keine externe Stelle beteiligt sein.

Die Einschaltung einer notifizierten Stelle ist nur für Maschinen des Anhangs IV der Richtlinie verpflichtend (u. a. Pressen für die Kaltbearbeitung von Metallen mit Handbeschickung, bestimmte Sägen, Abkantpressen). Eine hydraulische Strangpresse für die Warmumformung steht nicht auf dieser Liste — der Hersteller bewertet sie im Verfahren der internen Fertigungskontrolle.

Daraus folgen zwei praktische Konsequenzen:

  • Weil CE eine Eigenerklärung ist, kann ein chinesischer Hersteller eine gültige EG-Konformitätserklärung ausstellen — vorausgesetzt, die Maschine erfüllt die Anforderungen tatsächlich (Schutzeinrichtungen, Sicherheitskreise, Dokumentation). Das Problem: Maschinen, die für den chinesischen Binnenmarkt gebaut werden, erfüllen sie im Werksstandard regelmäßig nicht.
  • Weil CE eine Eigenerklärung ist, garantiert ein schön gestaltetes „Zertifikat" einer Drittfirma gar nichts. Das rechtlich maßgebliche Dokument ist die vom Hersteller unterzeichnete Konformitätserklärung samt der dahinterstehenden technischen Unterlagen. Ein Zertifikat ist bestenfalls eine freiwillige Beigabe.

Der Mythos „China Export"

In Ratgebern kursiert seit Jahren die Legende vom „zweiten CE-Zeichen": Chinesische Hersteller nutzten angeblich ein offizielles Zeichen „China Export" in identischer Schrift, nur mit engerem Buchstabenabstand. Wir haben das an der Quelle geprüft, weil es selbst seriöse Portale wiederholen. Ein solches Zeichen existiert formal nicht — es gibt kein registriertes „China Export"-Zeichen; das Thema landete 2008 sogar als schriftliche Anfrage im Europäischen Parlament, und die Kommission bestätigte, dass ihr ein solches Zeichen nicht bekannt ist. Was Sie auf Billigprodukten sehen, ist schlicht eine fehlerhaft angebrachte oder unberechtigte CE-Kennzeichnung — also ein gewöhnlicher Rechtsverstoß, kein cleverer „chinesischer Standard". Das reale Problem ist nie die Geometrie des Zeichens, sondern die Frage, ob hinter dem Zeichen Unterlagen stehen.

Das „CE-Zertifikat" aus der chinesischen Fabrik — was Sie in der Praxis bekommen

Das typische Szenario: Sie fragen den chinesischen Verkäufer nach CE und erhalten binnen einer Stunde ein PDF mit Stempel, Hologramm und dem Namen einer Stelle, von der Sie nie gehört haben. Solche Dokumente produzieren spezialisierte Zertifizierungsfirmen (chinesische, mitunter auch europäische) — völlig legal, denn sie stellen freiwillige Prüfbescheinigungen aus, die keine Konformitätsbewertung ersetzen und sich oft auf ein einzelnes, Jahre altes Testexemplar beziehen, nicht auf Ihre Maschine.

Wie unterscheiden Sie Papier von Dokument? Hier die Checkliste, die wir selbst bei der Lieferantenprüfung anwenden:

Was Sie prüfenWieRote Flagge
Aussteller des ZertifikatsNANDO-Datenbank der EU-Kommission (Verzeichnis der notifizierten Stellen mit Kennnummern)Stelle fehlt in NANDO oder ihre Notifizierung umfasst die Maschinenrichtlinie nicht
Geltungsbereich des DokumentsSind Typ, Modell und Seriennummer Ihrer Maschine genannt?Zertifikat „für eine Produktkategorie" ohne Identifikation der Maschine
RechtsgrundlageVerweis auf 2006/42/EG (ab 20.01.2027: Verordnung (EU) 2023/1230) und harmonisierte NormenNur chinesische GB-Normen oder längst aufgehobene Richtlinien (98/37/EG)
Datum und GültigkeitPrüfdatum vs. Baujahr der MaschineZertifikat älter als die Konstruktion der Maschine, die Sie kaufen
EG-KonformitätserklärungSeparates, vom Hersteller unterzeichnetes Dokument mit einem Dokumentationsbevollmächtigten mit Anschrift in der EUEs gibt ein „Zertifikat", aber keine Konformitätserklärung — also gibt es nichts
BegleitdokumentationBetriebsanleitung auf Deutsch, Schaltpläne, technische Unterlagen„Die Anleitung schicken wir nach der Lieferung"

Die wichtigste Zeile ist die vorletzte. Die Richtlinie verlangt, dass die Konformitätserklärung eine Person benennt, die zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist und ihren Sitz in der EU hat. Eine chinesische Fabrik ohne europäischen Bevollmächtigten kann physisch keine vollständige, korrekte Erklärung ausstellen — und genau an diesem Punkt geht die Verantwortung auf jemanden diesseits der Grenze über. Auf wen, dazu gleich mehr.

2006/42/EG geht. Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, mit der zwei Generationen von Instandhaltern und CE-Koordinatoren groß geworden sind, wird aufgehoben. Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2023/1230 über Maschinen — ohne Übergangsfrist für Maschinen, die nach diesem Stichtag in Verkehr gebracht werden. Die Verordnung gilt unmittelbar, ohne nationale Umsetzung (in Deutschland löst sie faktisch die 9. ProdSV als Umsetzungsakt ab), und ändert aus Sicht eines Käufers chinesischer Maschinen drei Dinge:

  1. Die Pflichten des Einführers stehen ausdrücklich im Maschinenrecht (Art. 13). Der Einführer muss sich vergewissern, dass der Hersteller die Konformitätsbewertung durchgeführt und die technischen Unterlagen erstellt hat, dass die Maschine CE-Kennzeichnung und Betriebsanleitung trägt; er muss seinen Namen und seine Anschrift auf der Maschine anbringen und eine Kopie der Konformitätserklärung 10 Jahre aufbewahren. Bisher ergaben sich diese Pflichten vor allem aus der Verordnung 765/2008 und der Rechtsprechung — ab 2027 stehen sie schwarz auf weiß im Maschinenrecht selbst.
  2. Betriebsanleitungen müssen in einer für den Verwender verständlichen Sprache vorliegen — für einen deutschen Betrieb: auf Deutsch. Neu ist, dass die Verordnung digitale Anleitungen zulässt, mit der Pflicht, auf Verlangen des Käufers eine Papierfassung bereitzustellen.
  3. Hinzu kommen neue Anforderungen an Cybersicherheit und Steuerungen mit KI-Elementen — für eine klassische hydraulische Strangpresse weniger relevant, bei modernen Linien mit umfangreicher SPS-Steuerung und Fernwartungszugang aber ein Punkt, den Sie in der Spezifikation abfragen sollten.

Das Quasi-Hersteller-Risiko — der Punkt, den deutsche Einkäufer zu Recht fürchten

Ein Begriff, den es im deutschen Maschinenbau-Sprachgebrauch nicht umsonst gibt: der Quasi-Hersteller. Wer eine Maschine unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt — oder wer eine bereits in Verkehr gebrachte Maschine wesentlich verändert — übernimmt sämtliche Herstellerpflichten, inklusive Konformitätsbewertung, technischer Unterlagen und Produkthaftung. Die Verordnung 2023/1230 schreibt dieses Prinzip ausdrücklich fest (Art. 15) und definiert erstmals im Gesetzestext, was eine wesentliche Veränderung ist. Konkret heißt das: Wenn Sie eine chinesische Presse importieren, Ihr Firmenschild anbringen und sie weiterverkaufen — oder wenn Sie beim Retrofit tief in die Sicherheitsfunktionen eingreifen —, sind Sie rechtlich der Hersteller. Das ist kein Grund zur Panik, sondern ein Grund, den Retrofit sauber zu dokumentieren und die Rollen vor dem Kauf vertraglich zu klären.

Ein praktischer Rat: Wenn Ihre Maschine nach dem 20. Januar 2027 in Hamburg oder Bremerhaven ankommt, verlangen Sie eine EU-Konformitätserklärung mit Verweis auf die Verordnung 2023/1230, nicht auf die alte Richtlinie. Maschinen, die 2026 bestellt und 2027 geliefert werden, sind genau dieser Fall — regeln Sie das heute im Vertrag.

Wer die Verantwortung trägt — hängt davon ab, wie Sie kaufen

Das ist der Kern, den Importagenturen gern vernebeln. Die Verantwortung für die Konformität einer Maschine aus China „verschwindet" nicht und wird auch nicht „von der Fabrik erledigt" — sie landet bei einem konkreten Wirtschaftsakteur in der EU, abhängig von der Konstellation:

KaufkonstellationWer ist EinführerWer trägt real die Verantwortung
Sie kaufen direkt bei der Fabrik (oder über ein Handelsunternehmen) und verzollen auf Ihre FirmaSieSie — Sie übernehmen die Einführerpflichten und bei einer Maschine ohne gültige Konformitätserklärung faktisch auch herstellerähnliche Pflichten (Konformitätsbewertung vor der Inbetriebnahme)
Ein Zwischenhändler kauft die Maschine auf eigene Rechnung und verkauft sie Ihnen bereits in der EUDer ZwischenhändlerDer Händler-Einführer — Sie haben Anspruch auf vollständige Konformitätserklärung, Unterlagen und deutsche Betriebsanleitung; fehlen sie, fällt das Risiko auf Sie als Betreiber zurück
Sie kaufen bei einem europäischen Händler eine bereits in Verkehr gebrachte MaschineHändler/früherer EinführerFormal diese; Sie als Arbeitgeber haften „nur" für den Betrieb gemäß Betriebssicherheitsverordnung inkl. Gefährdungsbeurteilung

Zwei Dinge, die Ihnen niemand offen sagt:

  • Der Import für den Eigengebrauch ist ebenfalls ein Inverkehrbringen. Ein Unternehmen, das eine Presse „für sich selbst" einführt, umgeht das System nicht — es ist selbst dafür verantwortlich, dass die Maschine vor der Inbetriebnahme die grundlegenden Anforderungen erfüllt. Die Marktüberwachungsbehörde und die Berufsgenossenschaft fragen nach einem Unfall nicht die chinesische Fabrik, sondern Sie.
  • Prüfen Sie, wer in Ihrer Konstellation Einführer ist. Läuft die Verzollung auf Ihre Firma, sind Sie der Einführer — unabhängig davon, wer den Kauf organisiert hat. Ein ehrlicher Lieferant sagt das offen und hilft, die Anpassung zu organisieren; ein unehrlicher schreibt „Maschine mit CE-Zertifikat" und verschwindet nach der Überweisung. Wie der Ablauf einer Einfuhr im Detail aussieht — von FAT-Abnahme bis Verzollung — beschreiben wir auf unserer Import-Seite.

CE bei Gebrauchtmaschinen — eine eigene Falle

Die Suchanfrage „CE-Kennzeichnung Gebrauchtmaschinen" kehrt nicht ohne Grund immer wieder, denn hier irrt fast jeder:

  • Eine in der EU gekaufte Gebrauchtmaschine, die nach dem 1. Januar 1995 in Verkehr gebracht wurde, muss CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung aus ihrer Zeit als Neumaschine haben. Der Verkäufer hat die Unterlagen zu übergeben; ist die Erklärung „verloren gegangen", kaufen Sie ein Problem — die Rekonstruktion der Dokumentation einer alten Presse ist oft teurer als ihre Überholung.
  • Eine vor 1995 gebaute Maschine braucht kein CE — sie muss aber die Mindestanforderungen für Arbeitsmittel erfüllen (Richtlinie 2009/104/EG, in Deutschland umgesetzt durch die Betriebssicherheitsverordnung). Das ist eine niedrigere Hürde als die grundlegenden Anforderungen, aber eine reale: Schutzeinrichtungen, Not-Halt, funktionierende Steuerungen, Gefährdungsbeurteilung.
  • Eine Gebrauchtmaschine aus einem Drittland — und das ist der Haken — gilt beim Import als erstmals in Verkehr gebracht. Eine dreißig Jahre alte Presse aus der Türkei oder der Ukraine muss bei der Einfuhr exakt dieselben Anforderungen erfüllen wie eine neue Maschine aus China, mit vollständiger Konformitätsbewertung. „Gebraucht, also gilt CE nicht" ist ein Mythos, der schon manches Unternehmen die Stilllegung durch die Marktüberwachung gekostet hat.

Paradoxerweise ist eine neue Maschine aus China mit von Anfang an eingeplanter Anpassung damit oft der formal sauberere Weg als das vermeintliche Gebrauchtschnäppchen ohne Papiere: Kosten und Arbeitsumfang kennen Sie vor dem Kauf, und die Dokumentation entsteht von Grund auf vollständig. Den wirtschaftlichen Vergleich beider Wege rechnen wir in unserem Wissensbereich im Detail durch.

CE-Retrofit einer hydraulischen Strangpresse — was das konkret heißt und was es kostet

Chinesische Pressen werden im Werksstandard nach chinesischen GB-Normen gebaut. Damit eine Strangpresse mit 1.000 oder 1.800 Tonnen Presskraft legal in einer deutschen Halle anlaufen darf, ist ein Arbeitspaket nötig, das die Branche CE-Retrofit nennt. Der reale Umfang:

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 — das Basisdokument, mit dem alles beginnt; aus ihr ergibt sich der restliche Umfang. Als Maßstab für Strangpressen dient zusätzlich die Typ-C-Norm EN 14656 (Sicherheitsanforderungen an Metallstrangpressen).
  • Feststehende und bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung an den Gefahrenstellen: Blockaufnehmer, Schere, Auslauftisch, Werkzeugbereich; häufig Lichtvorhänge an den Beschickungszonen.
  • Sicherheitskreise mit dem erforderlichen Performance Level nach EN ISO 13849-1: Sicherheitsrelais, Not-Halt-Kreise, Zuhaltung der Schutztüren, Sicherheitsventile in der Hydraulik (EN ISO 4413).
  • Elektrik auf den Stand der EN 60204-1: Kennzeichnung, Schutz gegen elektrischen Schlag, abschließbarer Hauptschalter.
  • Dokumentation: technische Unterlagen, Betriebs- und Wartungsanleitung auf Deutsch, Schaltpläne, Konformitätserklärung, Typenschild.

Die Kosten hängen von der Presskraft ab und davon, wie viel die Fabrik bereits im Werk umsetzt (ein Teil der Arbeiten ist in China vor dem Versand günstiger; Messungen, Validierung der Sicherheitsfunktionen und Dokumentation müssen vor Ort erfolgen). Als Faustwert kalkulieren Sie 5–15 % des Maschinenwerts: Bei einer 1.000-Tonnen-Presse (Richtpreisspanne 55.000–85.000 EUR EXW) sind das typischerweise Beträge im niedrigen fünfstelligen Bereich, bei größeren Pressen — etwa der 1.800-Tonnen-Klasse mit 95.000–160.000 EUR EXW — und kompletten Linien mehrere zehntausend Euro. Das sind Schätzwerte, und wir nennen sie, damit Sie sie vor dem Kauf in den Businessplan schreiben und nicht nach der Verzollung entdecken. Alle genannten Spannen sind Richtpreisspannen — eine Einladung zur Verhandlung, kein verbindliches Angebot. Selbst mit Retrofit bleibt die Rechnung deutlich unter den Preisen westlicher Hersteller: Eine komplette chinesische Strangpresslinie liegt in der Größenordnung 0,5–2 Mio. USD, also 30–70 % unter dem westeuropäischen Pendant.

Ein wichtiger Vorbehalt: Der Retrofit wird einmal durchgeführt, bei der Inbetriebnahme — die Verantwortung dafür, die Maschine im konformen Zustand zu halten, läuft aber über die gesamte Nutzungsdauer. Deshalb sind die Retrofit-Unterlagen (Messprotokolle, Validierung der Sicherheitsfunktionen) genauso wichtig wie die Schutzeinrichtungen selbst.

Unsere CE-Status-Politik — ohne Schönfärberei

Auf jeder Maschinenseite veröffentlichen wir einen von drei Status und versprechen nichts darüber hinaus:

  • CE bestätigt (ce_certified) — der Hersteller deklariert eine CE-Konformität für die konkrete Maschine; vor der Transaktion prüfen wir Aussteller, Geltungsbereich und Datum des Dokuments nach der Checkliste aus diesem Beitrag. Das betrifft wenige Nebenmaschinen, u. a. die PA66-Extruder aus der Kategorie Isoliersteg-Maschinen und die automatische Sublimationsmaschine aus den Holzdekor-Sublimationsanlagen.
  • Retrofit möglich (retrofit_possible) — die Maschine erfüllt im Werksstandard die EU-Anforderungen nicht; sie erfordert eine Anpassung an die EU-Anforderungen (Schutzeinrichtungen, Sicherheitskreise, Dokumentation), die machbar ist und die wir im Angebot als separate Position ausweisen. So ist es bei Pressen, Öfen und Linien.
  • Käufer als Einführer (buyer_importer) — Geräte, bei denen der Käufer-Einführer die Konformitätspflichten übernimmt; wir sagen das vor der Transaktion offen, statt das Thema bis zur Verzollung liegen zu lassen. Beispiel: Gleichrichter und Geräte aus der Kategorie Profil-Verpackungsmaschinen.

Was wir nicht tun: Wir schreiben nicht „Maschine mit CE-Zertifikat" an Geräte, die keines haben, und wir versprechen kein „Wir besorgen das CE" als fertige Dienstleistung im Preis. Die Konformität einer Maschine ist ein Prozess mit konkretem Umfang, konkreten Kosten und konkreter Verantwortung — und genau so stellen wir ihn in jedem Angebot dar.

Prüfen Sie den CE-Status der Maschine, die Sie in Betracht ziehen

Wenn Sie den Kauf einer Presse, eines Ofens oder einer kompletten Linie planen, schreiben Sie uns über das Anfrageformular — nennen Sie die Maschine und die geplante Kaufkonstellation (Import auf Ihre Firma oder über einen Zwischenhändler), und Sie erhalten eine konkrete Antwort: welchen CE-Status diese Maschine hat, was ein Retrofit umfassen würde und welche Dokumente Sie von jeder Partei verlangen dürfen. Ohne Panikmache und ohne PDFs mit Hologramm.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Anforderungen an die Konformitätsbewertung hängen von der konkreten Maschine und der Gestaltung der Transaktion ab — lassen Sie sich vor dem Kauf von einer Konformitätsbewertungsstelle oder einer auf Produktsicherheits- und Maschinenrecht spezialisierten Kanzlei beraten.

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